top of page
Für Selbstzahler:
Coaching-Kosten zur beruflichen Weiterentwicklung und Förderung der eigenen Handlungsfähigkeit können in Deutschland in der Regel als Werbungskosten (oder Betriebsausgaben bei Freiberuflern) steuerlich geltend gemacht werden.
Keine Krankenkassenleistung:
Als Präventions- und Business-Coaching wird dieses Angebot nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Für Unternehmen (B2B):
Die Abrechnung erfolgt als betriebliche Weiterbildungs- oder Beratungsmaßnahme (BGM) inkl. Ausweis der gesetzlichen Umsatzsteuer.
bottom of page