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Für Selbstzahler:

Coaching-Kosten zur beruflichen Weiterentwicklung und Förderung der eigenen Handlungsfähigkeit können in Deutschland in der Regel als Werbungskosten (oder Betriebsausgaben bei Freiberuflern) steuerlich geltend gemacht werden.

Keine Krankenkassenleistung:

Als Präventions- und Business-Coaching wird dieses Angebot nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Für Unternehmen (B2B):

Die Abrechnung erfolgt als betriebliche Weiterbildungs- oder Beratungsmaßnahme (BGM) inkl. Ausweis der gesetzlichen Umsatzsteuer.

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